Umwelt-Gemeinde-Service

Regionale Radnetz-ausbauprogramme, inkl. Radschnellverbindungen

Symbol Fördergeber Bund

Förderung von Investitionen für den regionalen und überörtlichen Radnetzausbau

Diese Bundesförderung beruht auf dem Aktionsprogramm 'klimaktiv mobil - Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement' des Klima- und Energiefonds.

Gefördert werden

Investitionen in überregionale bzw. regionale und kommunale Radnetzausbauprogramme zum Ausbau der Radinfrastruktur im Hinblick auf die Schaffung wichtiger Verbindungen von lokalen Zentren sowie auch die Anbindung des Radverkehrs an Bahnhöfe und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.

Auch Investitionen in Dauerzählstellen und bewusstseinsbildende Maßnahmen sind förderungsfähig.

Laufende Investitionskosten sowie Betriebskosten (nur für nicht wettbewerbsrelevante Vorhaben) im Sinne der Förderungsrichtlinien werden für einen Zeitraum von mindestens drei und maximal fünf Jahren ab Umsetzungsbeginn gefördert. Des Weiteren können mit den Investitionen und Betriebskosten im Zusammenhang stehende immaterielle Vorleistungen (wie z. B. Masterplan Rad, Radnetzplanung etc.) gefördert werden.

Investitionen für nachfolgende Maßnahmen, welche in der überörtlichen Planung berücksichtigt sind, können gefördert werden:

  • Radverkehrsinfrastruktur (selbständig geführter Radweg, straßenbegleitender Radweg, Radfahrstreifen, etc.) inkl. Brücken, Unterführungen, etc.
  • Radabstellanlagen in Kombination mit den Radwegen
  • Radabstellanlagen auch mit e-Ladepunkten in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Errichtung von bike & ride Systemen an Haltestellen für den einfachen Umstieg innerhalb des Umweltverbundes
  • Dauerzählstellen
  • Bauliche Maßnahmen für Verleihsysteme in Verbindung mit der Errichtung von Radwegen
  • Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen
  • Beleuchtung
  • Baumpflanzungen entlang von Radinfrastruktur, wenn diese nachweislich der Attraktivierung der Infrastruktur, insbesondere zur Beschattung, dienen. Ausgleichsaufforstungen nach Rodungen können nicht gefördert werden.
  • Self-Service-Stationen

Nachfolgende Maßnahmen sind nicht alleinstehend förderfähig, können aber ergänzend zum Radinfrastrukturausbau als relevant und förderungsfähig anerkannt werden und können zur Erhöhung des Basisfördersatzes führen.

  • Radverleihsysteme, Radfuhrparks und weitere Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Informations- und Leitsystemen sowie zur Bewusstseinsbildung für den Radverkehr
  • Kosten für im Zusammenhang mit den Investitionen und Betriebskosten stehenden immateriellen Leistungen

FörderwerberIn

Gemeinde, öffentliche Gebietskörperschaften

Förderhöhe

Einmaliger nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss von max. 50% (nichtwettbewerrbs Teilnehmer) der förderfähigen Kosten, bzw. max. 120 Euro je Einwohner:in und Jahr.

Der Basisfördersatz beträgt 40 %. Die Erhöhung des Basisfördersatzes ist bis max. 10 % für folgende Maßnahmen möglich:

  • 5 % bei der Umsetzung von „Baulichen Maßnahmen“ zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
  • 5 % bei der Umsetzung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen (siehe oben „Informations- und Leitsysteme und Bewusstseinsbildung“ und Investitionen bspw. in „Österreich radelt“) von mindestens 0,5 Euro pro Einwohner:in (im Projektgebiet) – bei mehrjährigen Projektlaufzeiten pro Jahr
  • 5 % bei Einbeziehung weiterer Akteur:innen, z. B. weiterer öffentlicher Gebietskörperschaften, Nachbargemeinden, Bauträger, Verkehrsunternehmen, Betriebe bzw. Einreichung als gesamte KEM/KLAR!-Region oder als Stadtregion (entsprechend Statistik Austria). Diese weiteren Akteur:innen haben nachweislich zeitnah in gleichgelagerte Maßnahmen zu investieren.

Förderdetails

Vorraussetzung für die Förderung:

  • Ein Regionales Radkonzept bzw. eine Landesstrategie für den Radverkehr (Masterplan Radfahren) muss vorliegen.
  • Tabellarischer Infrastrukturinvestitionsplan für den Radverkehr mit detaillierter Darstellung der umzusetzenden Maßnahmen. Dieser hat integraler Bestandteil des Radverkehrsausbauprogramms, Radkonzepts bzw. des Masterplans Radfahren zu sein.
  • Konzept zur mittelfristigen Evaluierung (z. B. fünf Jahre nach Umsetzung und Inbetriebnahme); dazu hat das zur Förderung beantragte Projekt auch die Einrichtung von mindestens einer Dauerzählstelle zu enthalten.

Einreichung

  • Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, VOR Lieferung, Baubeginn oder VOR einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen.
  • Es muss ein Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzept mit Berechnung des Umwelteffektes vorliegen. Es sind nur jene Umwelteffekte ausschlaggebend für die Förderung, die in Österreich erzielt werden.
  • mit Landesförderungen kombinierbar
  • Nutzen Sie dazu die kostenfreie Beratung durch die von klimaktivmobil beauftragten BeraterInnen.
  • Antragstellung online bei der KPC

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

Logo EFRE

Dieses Projekt wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Nähere Informationen zu IWB/EFRE finden Sie auf www.efre.gv.at.

Die NÖ Dorf- und Stadterneuerung nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Aus diesem Grund werden Cookies nur bei der Nutzung unseres Chat-Services verwendet. Sie können unsere Seite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies beim Chat-Service benutzen. Mehr Informationen