Umwelt-Gemeinde-Service

Klimagrüne Orts- & Begegnungszentren

Symbol Fördergeber Land NÖ

Sonderförderung Natur im Garten für klimagrüne Gestaltung von Grünräumen in NÖ Gemeinden

Es handelt sich um eine Sonderförderung der Bewegung Natur im Garten (NIG) des Landes NÖ für klimawandelangepasste Grünräume zur Verbesserung der Biodiversität, des lokalen Wasserhaushaltes, des Mikroklimas und der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Resilienz von innerörtlichen (Grün-)Räumen. Es ist das Ziel Orte zum Wohlfühlen zu schaffen, die dem Klimawandel standhalten und als Vorbild für die Bevölkerung dienen und die Lebensqualität in Niederösterreich erhöhen.

Gefördert werden

Klimafitte Orts- und Begegnungszentren*:

  • Vorhaben der Gemeinde zur Neu oder Umgestaltung öffentlicher Grünräume / Plätze / Straßenzüge mit standort- und klimawandelangepassten Pflanzen, die sowohl die pflanzliche als auch die tierische Vielfalt erhöhen und das Mikroklima positiv beeinflussen.
  • Gleichzeitig werden Maßnahmen unterstützt, die sowohl Starkregenereignisse als auch Trockenphasen abfedern können (z.B. durch Entsiegelung, Boden als Regenwasserspeicher etc).

Dabei sollen vorhandene Grünflächen verbunden und die Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die angrenzenden Umgebung vorgesehen werden.

*Hinweis: klimafitte Orts- und Begegnungszentren müssen 4 Kriterien erfüllen - siehe FAQ

fördbare Leistungen sind Investitionen und investitionsgebundene Leistungen wie

  • Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der eingereichten Umsetzung
  • Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.)
  • Anlage von Blumen- bzw. Naturwiesen
  • Bepflanzungen im Zuge einer "klimafitten" Platzgestaltung
  • Mikroparks
  • etc. 

FörderwerberIn

  • NÖ Gemeinde

Förderhöhe

Die max. Förderquote pro Projekt beträgt:

  • 40 % für „Natur im Garten“ Gemeinden
  • 35 % für Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz
  • 30 % für alle anderen NÖ Gemeinden

Der jährliche Deckel pro Enreicher im Rahmen von „Natur im Garten“ erhöht sich bei Einreichung in der Sonderaktion in Summe auf € 40.000,-- pro Jahr.

Förderdetails

  • Förderbar sind Projekte mit förderbaren Gesamtkosten von mindestens 2.000 Euro
  • nicht förderfähig sind Projektteile betreffend Bewässerungsanlagen, bauliche Maßnahmen wie Stiegen, Mauern (ausgenommen Trockensteinmauer), Zufahrtsstraßen, Pflasterungen, Stellflächen, Rankhilfen etc; sonstige Einrichtungen wie E-Tankstellen, Fahrradständer, Straßenmöbel, Spielgeräte, Beleuchtung etc. 
  • Echte Trockensteinmauern als Naturgarten-Element und zur Erhöhung der Biodiversität sind förderbar
  • Planungsleistungen für das Projekt können im Ausmaß von 20% der anerkennbaren Gesamtkosten berücksichtigt werden, soferne die Deckelungen noch nicht erreicht sind. Die Planungsleistung kann einige Zeit vor der Einreichung erfolgt sein, aber muss das eingereichte Projekt betreffen. Planungen/Konzepte alleine ohne Projekt-Umsetzung sind nicht förderbar.
  • Es ist eine Fachberatung entsprechend den Kriterien von Natur im Garten vor Einreichung des Projektes einzuholen und es empfiehlt sich alle an der Ausführung beteiligten Firmen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei diesem Auftrag die Kriterien von NIG einzuhalten sind:
  • Es dürfen keine Pestizide (ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind) und chemisch-synthetische Düngemittel sowie kein Torf bzw. torfhaltige Produkt eingesetzt werden. Die Einhaltung der Kriterien bei den NIG-Gütesiegelprodukten gegeben. 
  • Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung
  • Verwendung standortgerechter, vorwiegend heimischer bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen 
  • Verwendung von Pflanzen mit möglichst regionaler und biologischer Herkunft
  • Werden naturbasierte Lösungen im Umgang mit Regenwasser (Pflanzenverfügbarkeit durch Versickerung, Speicher im Untergrund, Schwammstadt u.ä.) gleichzeitig umgesetzt, dann wird als Anerkennungspauschale die Förderbasis des Projektes um bis zu 20 % erhöht. Als Beweis muss die Rechnung darüber bei der Endabrechnung vorgelegt werden. 
  • Der Bestand des Projekts ist auf mindestens fünf Jahre sicherzustellen und die Pflege muss durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
  • Öffentliche Zugänglichkeit der Anlagen
  • Zustimmung zu Veröffentlichungen und Verwendung der Logos NIG/Land NÖ
  • In der Projektbeschreibung muss der Fördergegenstand eindeutig definiert und klar abgegrenzt werden sowie der Beitrag den das Projekt zur Anpassung an den Klimawandel leistet dargelegt werden. Ansonsten wird das Projekt mit den normalen Förderbedingungen behandelt.
  • Dem Vorhaben ist eine Fachplanung zugrunde zu legen. Bei mangelnder fachlicher Qualität kann der Antrag abgewiesen werden.

Einreichung

  • Vor Projektbeginn
  • Einreichung jederzeit möglich - Formulare auf der Förderwebsite
  • Einreichung per e-mail an die Förderstelle

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)

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