Bildungsscheck
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Gemeindebeauftragten
Short Facts
Förderwerber: Alle Personen mit Funktionen in der Gemeinde (Mandatare, AmtsleiterInnen, Beauftragte für Klimaschutz, Energie, Mobilität oder Sonstiges
Laufzeit: bis 31.12.2026
Förderhöhe: max. 75 %, bzw. max. € 500,- je Bildungsangebot
Antragszeitpunkt: bei der Anmeldung beim Anbieter des Bildungsangebots
Kontakt & Links
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Bildungsscheck (PDF 0,2 MB)
Informationsblatt (PDF 0,2 MB )
Website Land NÖ
Gemeinden haben beim Umsetzen von Energie-, Klimaschutz- und Umweltzielen eine wichtige Rolle. Das Land NÖ unerstützt diese anspurchsvollen Aufgaben durch den NÖ Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte.
Gefördert werden
Kurskosten für die folgenden zum NÖ Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte zugelassenen Kurse:
- Energieberaterinnen und Energieberater A-Kurs
- Energieberaterinnen und Energieberater A-Kurs WIFI
- Ausbildungskurs für Energiebeauftragte
- Ergänzungskurs für Energiebeauftragte: A-Kurs-Abschluss
- Einführungskurs für Umweltgemeinderätinnen und Umweltgemeinderäte
- EnergieberaterIn F-Kurs *
- Lehrgang kommunale/r Bodenschutzbeauftragte/r von Klimabündnis Österreich
- Kommunale/r Klimaschutzbeauftragte/r von Klimabündnis Österreich
- Urbaner Klimaschutzlehrgang von Klimabündnis Österreich
- Kommunale/r Mobilitätsbeauftragte/r und Kommunale/r Radverkehrsbeauftragte/r - 1. Tag des Lehrgangs von Klimabündnis Österreich
- Sonnenscheinakademie von BETZ Großschönau
- Energie-Coach - Kurzlehrgang zur Leitung von Energie-Führerschein Seminaren
- Akademische, berufsbegleitende Ausbildung für Gemeinde-Immobilienverantwortliche der Donau-Uni Krems
- Elektromobilitäts-Kurs „e-Mob-Train“ von der Donau-Universität Krems
- Lehrgang „Dorf- & Stadterneuerung in der Praxis“
*Hinweis: F-Kurs nur für BürgermeisterInnen, GemeinderätInnen, Gemeindebedienstete mit Bauaufgaben und Energieaufgaben, Energiebeauftragte für Gemeinden laut NÖ Energieeffizienzgesetz.
FörderwerberIn
- Personen mit Funktionen in der Gemeinde (Gemeindemandatare, AmtsleiterInnen, Klimaschutz-, Energie-, Mobilitäs- und sonstige Beauftragte)
Förderhöhe
- bis zu 75 % der Kurskosten - max. € 500
Förderdetails
- Die Gemeinde muss mit der Kursteilnahme einverstanden sein und die Person in den Kurs entsenden.
- Bestätigung der Gemeinde am Scheck-Formular nötig
- pro Gemeinde können auch mehrere Personen teilnehmen
- Eine Person darf mehrere Kurse besuchen
Einreichung
- Bekanntgabe bei der Anmeldung und Abgabe des ausgefüllten Scheck-Formulars direkt beim Bildungsanbieter
- Der Bildungsanbieter verrechnet den Scheck mit der Förderstelle
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Inhalte stellen eine kompakte Zusammenfassung der Förderungen für NÖ Gemeinden dar. Aufgrund der Kurzdarstellung kann nicht auf alle Fördervoraussetzungen eingegangen werden. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich Förderungen kurzfristig ändern können. Letztgültige Informationen geben die unter den Links angeführten Förderstellen.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Hotline: 02742 22 14 44
E-Mail: service@dorf-stadterneuerung.at
Vor-Ort-Beratung der Förderberatung NÖ (http://www.foerderzentrum.at/foerderzentrum-team)